Sachverständiger Medenbach
  • Öffentlich bestellter und vereidigter

    Sachverständiger

    für das Metallbauerhandwerk

  • Metallbaumeister

  • europäischer Schweißfachmann (EWS)

Holger Medenbach

Mein beruflicher Werdegang

1968 wurde ich in Wetzlar geboren.
In der Zeit von 1983 bis 1986 habe ich meine Lehre als Schlosser absolviert.
Meine Meisterprüfung als Metallbaumeister habe ich im Jahr 1994 vor der Handwerkskammer in Koblenz abgelegt.
Im Jahr 1998 habe ich meinen europäischen Schweißfachmann in der schweißtechnischen Kursstätte Mainz-Wiesbaden abgelegt.
2007 habe ich vor der Handwerkskammer Wiesbaden meine Prüfung zum Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Metallbauhandwerk abgelegt.
Neben der Tätigkeit als Sachverständiger bin ich als Metallbaumeister beschäftigt.

Holger Medenbach

Metallbaumeister

Prüfung abgelegt im Jahr 1994 vor der Handwerkskammer Koblenz.








europäischer Schweißfachmann

europäischer Schweißfachmann

Prüfung abgelegt im Jahr 1998 an der schweißtechnischen Kursstätte Mainz-Wiesbaden.
Als europäischer Schweißfachmann bin ich befähigt, die fachgerechte Ausführung aller Schweißkonstruktionen zu beurteilen. Ich unterweise meinem Unternehmen die Facharbeiter in ihrer Tätigkeit und überwache die ausgeführten Schweißarbeiten.





Bestellung zum Sachverständigen

Öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger

Bestellt und vereidigt von der Handwerkskammer Wiesbaden im März 2007.







Leistungen

Privatgutachten

Privatgutachten werden von einer Privatperson in Auftrag gegeben.
Es dient als sachverständige Beurteilung eines Sachverhaltes.

Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Rahmen von Rechtsstreiten vor Gerichten erstellt.
Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht

gutachterliche Stellungnahmen

Eine gutachterliche Stellungnahme entspricht im Aufbau überwiegend einem Sachverständigengutachten, hat jedoch in den meisten Fällen einen geringeren Seitenumfang, ist hinsichtlich des Aufbaus weniger stark formalisiert und daher oftmals zeit- und kostensparend.

Schiedsgutachten

Ein Gutachten dient dazu, den Sachverhalt einer bestimmten Lage oder Situation zu klären. In solch einem Fall stehen sich mehrere Parteien gegenüber.
In diesem Fall kann ein Sachverständiger beauftragt werden, ein Gutachten der jeweiligen Sachlage zu erstellen und dadurch neue Informationen und eine klare Deutung der Lage zu sichern.

Aufgaben und Pflichten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen


Wer ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage vereidigt worden.
Nach § 91 Absatz 1 Nummer 8 und Absatz 4 der Handwerksordnung (HWO) ist es Aufgabe der Handwerkskammern, Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über die Güte der von Handwerkern und vom handwerksähnlichen Gewerbe gelieferten Waren oder bewirkten Leistungen und über die Angemessenheit der Preise nach pflichtgemäßen Ermessen Öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Öffentlich bestellt werden kann dabei nur, wer zuvor auf dem betreffenden Gebiet eine besondere Sachkunde und seine persönliche Eignung nachgewiesen hat.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt Titelschutz nach § 132a des Strafgesetzbuches (Amtsträger).

Wodurch zeichnet sich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger aus?

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt Gutachten für Gerichte und Privatpersonen. Er unterstützt bei Abnahmen, Baubegehungen und erstellt fachliche Expertisen.

Besondere Sachkunde

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine besondere Sachkunde führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.

Vertrauenswürdigkeit

Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.

Objektivität

Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstellen.

Pflicht zur Gutachtenerstellung

Er darf seine Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.

Schweigepflicht

Er muss die bei Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat- und Geschäftsgeheimnisse wahren bzw. es ist ihm untersagt, diese zu verwerten.

Fortbildungspflicht

Er muss sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, ständig hinreichend und nachweisbar fortbilden.

Überwachung

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wird durch die Körperschaft, die ihn bestellt hat, beaufsichtigt. Ein Entzug der Bestellung ist möglich, wenn er seine Sachverständigenpflichten verletzt.

Ausweis

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiete angegeben sind.

Wie beauftrage ich einen Sachverständigen:

Die Beauftragung erfolgt durch Abschluss eines Werkvertrages, der nicht unbedingt schriftlich sein muss. Aus Nachweisgründen sollte jedoch stets ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. Die Sachverständigen verfügen über ein entsprechendes Vertragsmuster. Wichtig ist dabei die präzise Bezeichnung des Auftragsgegenstandes, das heißt, die Formulierung der Beweisfrage. Nur sie zu beantworten ist die Verpflichtung des Sachverständigen. Bei der Formulierung gibt er gerne Unterstützung.

Kontakt

Falls Sie an einer Beauftragung interessiert sind oder Fragen an mich haben, nutzen Sie gerne die Kontaktmöglichkeiten.


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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG
Holger Medenbach
Lohweg 17
35633 Lahnau

Kontakt
Telefon: (+49) 172-74 63 88 1
E-Mail: hmedenbach-sv@t-online.de

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Quelle: e-recht24.de


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